Anlage 2 MilchPQV

(zu § 19 Absatz 1)Gütezeichen bei Markenbutter

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 280, S. 30)

Das Gütezeichen besteht aus einem stilisierten Adler mit ovaler Umrandung, die die Inschrift „In Deutschland geprüfte Markenbutter“ enthält.